Berennar hatte gestern gefragt, wo denn steht, dass man Einheiten dass Spiel in Transportern beginnen lassen darf, wenn es keine angeschlossenen Transportfahrzeuge sind.
Die Fundstelle ist im Hardcoverbuch auf Seite 94, Kapitel ,, Eine Schlacht organisieren'' am Ende in der Sektion ,,Missionssonderregeln'', ,,Reserven'', Abschnitt ,,Reserven vorbereiten'', 3. Absatz:
,, [...] Ähnlich muss ein Spieler spezifizieren, ob irgendwelche in Reserve befindlichen Transportfahrzeuge eine Einheit [...] enthalten. [...] dann wird [...] zusammen gewürfelt [...] .''
Hier ist von Transportern allgemein die Rede, egal ob angeschlossen oder nicht.
Wichtig ist jetzt der letzte Satz im 3. Absatz:
,,Denke daran, dass ein angeschlossenes Transportfahrzeug nur entweder leer oder die zugehörige Einheit transportierend ([...]) aufgestellt bzw. in Reserve gehalten werden kann.''
Dieser einschränkende Nachsatz macht überhaubt nur Sinn, wenn ein nicht angeschlossenes Transportfahrzeug beliebige Einheiten an Board haben kann.
Der ganze Absatz bezieht sich zwar auf Reserven, ich würde aber dennoch (entgegen dem GW-Trend) auf den gesunden Menschenverstand setzen und behaupten, dass das gleiche gilt, wenn du die Einheiten aufstellst, statt sie in Reserve zu lassen.
Wär jedenfalls seltsam: Wenn dein Unterstützungslandraider in Reserve Abaddon mit Beserkern dabei haben darf, aber wenn du ihn aufstellst, muss er leer sein.
Könnte aber natürlich ähnlich wie mit den bewegten Fahrzeugen sein: Fahr 12 Zoll und du darfst nicht mehr aus den Luken schießen, fahr 12 Zoll und steig aus, dann darfst du schießen.
@Berennar: Ich hab den Text aus der PN an dich nochmal hier rein gestellt, weil ich denke, dass die Frage auch für andere Spieler mit Transportern interessant sein könnte.